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FAQ
Was im Schadensfall häufig zuerst gefragt wird
Kurze Antworten zu Sicherheit, Begutachtung, Leistungsumfang und Kosten. Die vollständige Übersicht finden Sie auf der FAQ-Seite.
Alle Fragen und AntwortenDie wichtigsten Fragen
Was ist bei Brand, Rauch, Funken oder Stromschlag zuerst zu tun?
Bei akuter Gefahr für Menschen gilt: Abstand halten, den Bereich verlassen beziehungsweise absperren und sofort 112 alarmieren. Beschädigte oder auffällige elektrische Anlagenteile nicht berühren und nicht eigenmächtig wieder einschalten. Abschaltungen dürfen nur erfolgen, wenn dies gefahrlos und durch eine dafür qualifizierte Person möglich ist. Danach kann die sachverständige Einordnung des Schadens vorbereitet werden.
Was ist nach einem Wasser- oder Löschwasserschaden wichtig?
Betroffene elektrische Anlagen dürfen nicht allein aufgrund einer äußerlich trockenen Oberfläche wieder eingeschaltet werden. Feuchtigkeit und Rückstände können in Gehäuse, Leitungen, Kontakte oder Isolationssysteme eingedrungen sein. Der ursprüngliche Zustand sollte dokumentiert und die Anlage vor Reinigung, Sanierung oder Wiederinbetriebnahme fachgerecht bewertet und geprüft werden.
Bei welchen Schäden kann ich Sie kontaktieren?
Der Schwerpunkt liegt auf Brand-, Wasser- und Umweltschäden an elektrotechnischen Anlagen. Dazu gehören je nach Fall unter anderem Schäden an Schaltanlagen, Steuerungs- und Leittechnik, elektrischen Maschinen, Kabeln, Photovoltaikanlagen, Batteriespeichern und industriellen Versorgungsanlagen.
Was umfasst eine Begutachtung im Schadensfall?
Eine Begutachtung umfasst je nach Auftrag die Sichtung und Dokumentation des Schadens, die technische Einordnung möglicher Ursachen, die Bewertung betroffener Komponenten sowie Empfehlungen für weitere Prüfungen, Schadenminderung oder Sanierungsplanung. Umfang und Fragestellung werden vorab abgestimmt.
Wie werden Einsätze abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand zum vereinbarten Tagessatz. Reiseaufwendungen sowie externe Labor- oder Analyseleistungen werden entsprechend dem individuellen Angebot gesondert berücksichtigt. Vor Beginn erhalten Auftraggeber eine Abstimmung zum vorgesehenen Leistungsumfang.








