Richtlinien

Richtlinien
In der Bearbeitung von Brandschäden oder ähnlichen Ereignissen werden alle 
- Erstmaßnahme zur Vermeidung weiterer Gefährdungen
- Arbeiten zur Feststellung des Schadenumfangs
- Gefährdungseinschätzung bezüglich Personenschutzmaßnahmen
- Umsetzung von Sanierungskonzepten zur Wiederherstellung der Anlagen und Systeme
- Qualitätskontrollen der durchzuführenden Maßnahmen
auf Grundlage gängiger Regelwerke sowie insbesondere der „Richtlinien zur Brandschadensanierung“ (VdS 2357) durchgeführt.


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